Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möchte die Bundesregierung Erleichterungen für die Einwanderung und die Beschäftigung ausländischer Personen schaffen.
Dazu hat der Bundestag umfassende Regelungen im Rahmen eines 3-Säulen-Modells getroffen.
Gestaffelt treten diese Regelungen mit Stichtag zum 18. November 2023, 01. März 2024, oder 01. Juni 2024 in Kraft.