Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus vier Ordentlichen Mitgliedern und einem Angeschlossenen Mitglied. Die vier Vorstände aus dem Kreis der Ordentlichen Mitglieder werden in der Jahreshauptversammlung in geheimer Wahl mit 2/3-Mehrheit der anwesenden oder wirksam vertretenen Ordentlichen Mitglieder für je drei Jahre gewählt. Das AM-Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Angeschlossenen Mitglieder wird in der AM-Versammlung in geheimer Wahl mit 2/3-Mehrheit der anwesenden oder wirksam vertretenen Angeschlossenen Mitglieder für je drei Jahre gewählt.
Der erweiterte Vorstand besteht mindestens aus den fünf Mitgliedern des vertretungsberechtigten Vorstands und höchstens 10 weiteren, von dem vertretungsberechtigten Vorstand gewählten Personen. Diese weiteren Personen werden als Fachvorstände bezeichnet. Sie unterstützen den vertretungsberechtigten Vorstand, vertreten den Verband aber nicht gem. § 26 BGB.