Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik
Falls elektrotechnische Tätigkeiten anfallen, müssen um diese ausführen zu dürfen entsprechende Kompetenzen vorhanden sein. Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Funktion, nicht zu verwechseln mit Qualifikation oder Beruf. Die elektrotechnischen Tätigkeiten sind im SQQ1 (SQQ1 Elektrofachkraft VT – IGVW) beschrieben und müssen vom Arbeitgeber schriftlich als Arbeitsanweisung vorgegeben werden. Der Arbeitgeber trägt hierbei die Auswahlverantwortung.
Den Nachweis der benötigten Kompetenzen kann der jeweilige Mitarbeiter durch eine absolvierte Qualifizierungsschulung laut SQQ1 erbringen. In der neuen Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (nach 2016) ist die SQQ1 Qualifizierung enthalten. Personen, die eine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vor 2016 oder eine Qualifizierungsschulung laut dem Vorgängerstandard SR 4.0. absolviert haben, haben die Möglichkeit eine verkürzte Updateschulungen nach SQQ1 zu besuchen.
Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik darf nicht verwechselt werden mit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten!
Schulungen zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ohne explizite Nennung des SQQ1 sind für den Einsatz als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht zulässig!
Die DGUV hat zu diesem Thema eine Stellungnahme verfasst. Diese finden Sie auf dieser Seite unter „Sonstiges“ zum Download.
Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne.