VPLT-Artikel

Beantragung der Überbrückungshilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 08. Juli 2020 das Portal für die Beantragung der Überbrückungshilfe zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe muss digital gestellt und eingereicht werden.

Dabei müssen die folgenden Stufen der Beantragung beachtet werden:

Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Sie können den Antrag nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleisterinnen und Dienstleistern stellen. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen zur Antragstellung.

Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform. Die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen erfolgen digital. Außerdem kann sich Ihr Dienstleister dort jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren und sobald der Bescheid vorliegt, wird er benachrichtigt.

Informationen zur Förderung

Antragsstellung erklärt

Antragslogin

Allgemein

Bewilligungsstellen der Länder
Nachdem die Anträge auf Überbrückungshilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich.

Übersicht: Bewilligungsstellen der Länder

Gleichzeitig engagiert sich der VPLT gerade auf politischer Ebene, mögliche finanzielle Lücken bei der Überbrückungshilfe über Ländermittel zu schließen.

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