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Ökodesign und Energie-Effizienz: die EU-Regeln für Beleuchtung im Überblick

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Ökodesign und Energie-Effizienz: die EU-Regeln für Beleuchtung im Überblick

Bereits 2005 legte die Ökodesign-Richtlinie erste ökologische Mindestanforderungen für energiebetriebene Produktgruppen fest.

Seit 2021 ist mit der Bühnenbeleuchtung auch erstmals die Veranstaltungstechnik betroffen: Die Verordnung (EU) 2019/2020 macht Vorgaben zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Hier geht es allein um die Energieeffizienz und nicht um weitreichende Produktanforderungen.

Der VPLT hat in der politischen Lobbyarbeit auf europäischer Ebene bei den Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen viele Ausnahmen für unsere Branche durchgesetzt.

Damit wird eine schrittweise Umstellung der Bühnenbeleuchtung auf LED und andere Leuchtmittelarten in den kommenden Jahren ermöglicht.

Die Ökodesign-Anforderungen zur umweltgerechten Gestaltung für den Produktbereich „Beleuchtung“ wurden mehrheitlich ab dem 01. September 2021 wirksam. Da die Verantwortlichen die Regeln bisher nicht überarbeitet haben, gelten sie vorerst weiter.

Hintergrund – worum geht es im Wesentlichen?

Bei den neuen Vorgaben aus Brüssel geht es um die Energieeffizienz von Lichtquellen/Leuchtmittel und die Pflicht, Produkte diesbezüglich zu kennzeichnen. Einige Leuchtmittel dürfen nicht mehr im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

Die politische Zielrichtung ist klar. Unternehmen sollen den Energieverbrauch senken, und Käufer sollen erfahren, wie energieeffizient Produkte tatsächlich sind. Die Ökodesign-Verordnung ist Teil des „Green Deals“ und ein gutes Beispiel für das zukünftige ordnungspolitische Engagement der EU auf dem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit.

Im Info-Blatt zu Ökodesign sowie den technischen Informationen zu Ökodesign erhalten Hersteller, Händler und Anwender eine Übersicht über alle wichtigen Regeln.

Hilfestellung bietet auch diese Übersicht über die Verordnung 2019/2020 vom Umweltbundesamt, erstellt im Februar 2022.