Berufsorientierungspraktikum der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit fördert seit dem 01.04.2024 die Berufsorientierung mittels eines Kurzzeitpraktikums für junge Menschen, die nicht mehr schulpflichtig sind, die keine Schule besuchen und die als arbeitssuchend gemeldet sind.
Ziel des Praktikums ist, wie der Name bereits sagt, die berufliche (Erst-)Orientierung oder Festigung beruflicher Wünsche bei jungen Personen. Nach § 48 a SGB III wird der Anspruch auf die Förderung für das Praktikum festgelegt und geregelt.
Bis zu 6 Wochen können ausbildungsinteressierte Personen so in Berufsfelder ihrer Wahl schnuppern. Auch mehrere Praktika hintereinander, solange jedes jeweils zusammenhängend mindestens 1 Woche umfasst, können durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Gefördert werden können für das Praktikum folgende Leistungen durch die BA:
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten für spezielle Arbeitskleidung
- etc.