VPLT-Artikel

VBG & VPLT-Infoveranstaltung: „Die Verantwortung des Auftraggebers in der Veranstaltungsbranche“

Aufgeklappter Laptop zeigt Einladung zur VBG&VPLT-Infoveranstaltung

Sie kennen das Problem: Für die Planung der nächsten großen Veranstaltung ist nur wenig Zeit. Das geht oft auf Kosten wichtiger Arbeitssicherheit sowie einer korrekten Ausschreibung – dabei haften Sie später mit.

Wir würden hier gern ein wenig Abhilfe schaffen und möchten unsere gesamte Branche für die Pflichten des Auftraggebers sensibilisieren. Auf unserer kommenden VBG & VPLT-Infoveranstaltung sprechen wir genau über dieses Thema. Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Unternehmer, Fach- und Führungskräfte von Veranstaltungs-Agenturen, Veranstaltern, Auftraggebern, aber auch an Betreiber von Versammlungsstätten.

Veranstaltungstermin:
Mittwoch, den 23. März, von 11:00 – 14:00 Uhr


Referentin und Referenten:

Jörg Braeutigam, Mitarbeiter der VBG, Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung,
                             im DGUV-Sachgebiet Bühnen und Studios  

Laura van Haperen, Bereichsleiterin Bildung & Recht beim VPLT

Falco Zanini, Falco Zanini Event Safety

Merten Wagnitz, Vorstandsmitglied ISDV e.V., Geschäftsführer der
                           mb-media Live GmbH, Planungsbüro für Veranstaltungen

Karsten Schrott, Health and Safety Officer bei Neumann&Müller GmbH & Co. KG,
                           Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung im SiFa.VT

Themen:

  • Wie sehen meine Pflichten aus?
  • Was ist der richtige Umgang mit Haftungsrisiken?
  • Worauf muss ich bei der Auftragsvergabe achten?
  • Inwiefern bin ich für die Fremdfirmenmitarbeiter meiner Auftragnehmer und Subunternehmer verantwortlich?
  • Wann muss ich als Auftraggeber Einfluss nehmen auf die Arbeitsabläufe?
  • Arbeitnehmerüberlassung und Kettenüberlassung – worauf ist bei AÜ-Personal zu achten? 
  • Was muss man bei der (externen sowie internen) Beauftragung von Elektrofachkräften, Riggern, Veranstaltungsleitern oder Aufsichtführenden Personen bedenken?
  • Was darf die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (selbstständig) ausführen und wann muss ein Elektriker hinzugezogen werden? 
  • Wer darf mit welchen Aufgaben beauftragt werden?
  • UnterweiserEignung: Wer darf die Mitarbeiterunterweisung übernehmen?
  • Unfallmeldung über ein digitales Verbandbuch
  • Re-Start! Angebote der VBG


Die Anmeldung zur VBG & VPLT-Infoveranstaltung ist ab sofort möglich. Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung, werden Sie die Anmeldebestätigung mit dem Veranstaltungslink per E-Mail erhalten.


Zur Anmeldung:
https://www.vplt.org/anmeldungvbgvpltonline 

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