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Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen möglich aber keine Perspektive für Kultur- und sonstige Veranstaltungen

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Regelungen der Länder bleiben hinter den Erwartungen zurück

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben am 06.07.2021 einen Umlaufbeschluss zur Durchführung von Großveranstaltungen gefasst.


Seit gestern liegt dazu nun endlich ein Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vor, der zumindest erkennen lässt, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Die Kultur- und sonstige Veranstaltungswirtschaft wird mit dem Beschluss allerdings lediglich auf Vorgaben verwiesen, die erst noch auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen getroffen werden sollen. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung:

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