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Sozialversicherungsbeiträge müssen weiterhin gefördert werden

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Bis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber:innen normalerweise für ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit zahlen müssen. Bis zum Jahresende 2021 sollen die Beiträge danach nur noch zur Hälfte erstattet werden.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine Sonderlösung für besonders betroffene Branchen verhandelt und für die Sicherung von Arbeitsplätzen gekämpft. Leider hat das BMAS inzwischen mitgeteilt, dass es bei dem Beschluss bleibe, dass ab 1. Juli 2021 nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werde. Für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft würden jedoch im Falle einer Weiterbildungsmaßnahme die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen. Darüber hinaus verwies das Ministerium auf die Hilfen der Überbrückungshilfe III.

Aus Sicht des Forums Veranstaltungswirtschaft ist diese Entscheidung verheerend, da sie in der durch die Krise so besonders betroffenen Veranstaltungsbranche zwangsläufig zahlreiche Kündigungen zur Folge haben wird.

Mehr zur Kritik des Forum Veranstaltungswirtschaft an das BMAS erfahren Sie in dieser Pressemitteilung.

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