Rechtliche Auswirkungen des Impfstatus auf das Arbeitsverhältnis
Die 2G- und 3G-Regeln und der Impfstatus beeinflussen aktuell auch das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das führt zu rechtlichen Unsicherheiten: So hat beispielsweise der Arbeitgeber eine gesundheitliche Fürsorgepflicht. Rechtlich umstritten ist zurzeit jedoch, ob er überhaupt seine Arbeitnehmer befragen darf, ob sie geimpft oder genesen sind.
Ihr Immunstatus hat aber wiederum Auswirkungen auf Einsatzplanung oder Aufträge von Kunden. Zu beachten hat der Arbeitgeber zudem die 2G- oder 3G-Vorgaben des Veranstalters. Mehr Informationen rund um dieses Thema entnehmen Sie dem folgenden Artikel unserer Kanzlei BRANDI „Einsatz nur für 2G-Mitarbeiter? – 2G, 3G und die Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse in der Veranstaltungswirtschaft“.
Zum Artikel: „Einsatz nur für 2G-Mitarbeiter?“
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