Neue EU-Ökodesign-Richtlinien zu Lichtquellen
Den „Stromfresser“ Glühlampe hat die EU schon seit Jahren vom Markt verbannt, um den Energieverbrauch zu senken. Jetzt rücken Lampen, Leuchten und Module in ihren Fokus, weil diese die Mindesteffizienzgrenze ihrer EU-Ökodesign-Verordnung nicht mehr erreichen. Ändern wird sich in diesem Zuge auch die Energieverbrauchskennung.
Dem VPLT ist es allerdings auf europäischer Ebene gelungen, viele Ausnahmen für die Branche durchzusetzen. Für Halogenleuchtmittel hätte dies sonst zum Beispiel bedeutet, dass die Branche Millionen von funktionsfähigen Scheinwerfern nicht mehr hätte einsetzen können.
Bei den neuen Vorgaben aus Brüssel geht es um die Energieeffizienz von Lichtquellen und Leuchtmitteln und die Pflicht, Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Einige Leuchtmittel dürfen nicht mehr im gemeinsamen Binnenmarkt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Mehr zu den wichtigsten Veränderungen durch die neuen Vorordnungen erfahren Sie in folgender Pressemitteilung.