VPLT-Artikel

Corona-Schutzregeln: Regierung beschließt Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes 

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für Änderungen der Corona-Schutzregeln im kommenden Herbst und Winter vorgestellt. Sie möchte damit ermöglichen, dass der Staat auf Bundes- bzw. Landesebene schärfere Maßnahmen ergreifen kann, um gegen die Pandemie vorzugehen. Die neuen Schutzmaßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Bevor die Vorschläge umgesetzt werden, müssen im September noch der Bundestag und Bundesrat den Anpassungen am Infektionsschutzgesetz zustimmen.
 
Danach sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen. Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. Unabhängig davon sollen Veranstalter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.
 
Stark kritisiert wurde die Ausnahme von der Maskenpflicht in Innenräumen für kürzlich Geimpfte und Genese: Ursprünglich sah ein bundeseinheitlicher Entwurf Ausnahmen von der Maskenpflicht vor. Wer ohne Maske hätte Veranstaltungsräume betreten wollen, hätte einen negativen Schnelltest oder eine frische Impfung oder Genesung, die weniger als drei Monate her zurückliegt, belegen müssen. Geändert wurde: Die Länder müssen dies nicht zwingend umsetzen, aber sie können.

„Wir begrüßen zwar, dass das geplante neue Infektionsschutzgesetz den Ländern nun Ausnahmen ermöglichen soll“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Gleichzeitig widerspricht diese länderspezifische Regelung unserer Forderung nach bundeseinheitlichen Gesetzen, die der Veranstaltungswirtschaft mehr Planbarkeit ermöglichen. Katastrophal für die Veranstaltungswirtschaft wären erneute Kapazitätsbeschränkungen oder Abstandsregelungen. Nicht zu unterschätzen ist außerdem der enorme Wettbewerbsnachteil, weil Infektionsschutzmaßnahmen nicht europaweit abgestimmt sind. Noch immer bleibt daher unsere dringende Forderung eines besonderen Hilfsprogramms für unsere Branche aktuell.“


Zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums

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