VPLT-Artikel

MPK-Beschluss vom 05.01.2021

In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 05.01.2021 wurde beschlossen, dass die Länder die bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern werden. Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig.

Die Überbrückungshilfe III des Bundes nimmt nunmehr an besonderer Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet und es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und die Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beschließen.

Mehr zu den aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens erfahren Sie in diesem Beschluss.

Als PDF speichern