Mitglied werden

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft und profitieren Sie als Mitglied von zahlreichen Vorteilen im VPLT! Sie unterstützen mit Ihrer Mitgliedschaft die Arbeit unseres Verbandes und profitieren gleichzeitig selbst von zahlreichen Vorteilen. Möglich sind bei uns: Ordentliche Mitglieder, Angeschlossene Mitglieder, Fördermitglieder, Junior Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder.


Ordentliche Mitgliedschaft


Die Ordentliche Mitgliedschaft (OM) im VPLT ist  die Vollmitgliedschaft im Verband. Diese Mitglieder haben unter anderem ein Stimmrecht bei der Jahreshauptversammlung und bestimmen so die Geschicke des Verbandes mit.

Voraussetzungen

Ordentliche Mitglieder des Vereins können in Deutschland ansässige Unternehmen oder natürliche Personen sein, die nachfolgende Kriterien erfüllen:

Bewerberkreis
Die Mitgliedschaftsbewerber müssen auf dem Gebiet der Veranstaltungstechnik oder branchenbezogenen Dienstleistungen tätig sein. Der schriftliche Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand unter Beifügung der geforderten Unterlagen zu richten.

Branchenzugehörigkeit
Bewerber um die Mitgliedschaft müssen mindestens 1,5 Jahre einschlägig in der Branche tätig gewesen sein. Bei natürlichen Personen können Ausbildungszeiten mitgerechnet werden, auch die Anerkennung von Tätigkeitsaufstellungen oder -nachweisen ist möglich.

Gewerbeanmeldung
Die Bewerber müssen mit dem Aufnahmeantrag eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung (bzw. bei natürlichen Personen einen Ausbildungsnachweis oder eine Tätigkeitsaufstellung oder einen Tätigkeitsnachweis) vorlegen. Angehörige der anerkannten freien Berufe (z.B. Ingenieurbüros) sind von dieser Forderung ausgenommen.



Angeschlossene Mitgliedschaft


Die Angeschlossene Mitgliedschaft (AM) ermöglicht besonders kleinen Firmen die Teilnahme sowie allen Personen, die als freie Mitarbeiter oder Einzelunternehmer in der Veranstaltungstechnik tätig sind. Angeschlossene Mitglieder können natürliche Personen und Personengesellschaften sein, sofern ihr Jahresumsatz unter 250.000 Euro liegt.

In die Jahreshauptversammlung können die Angeschlossenen Mitglieder bis zu zwei Vertreter/Sprecher entsenden, die dort stimmberechtigt sind.

Voraussetzungen

Angeschlossene Mitglieder des Vereins können in Deutschland ansässige Unternehmen oder natürliche Personen sein, die nachfolgende Kriterien erfüllen:

Bewerberkreis
Die Mitgliedschaftsbewerber müssen auf dem Gebiet der Veranstaltungstechnik oder branchenbezogenen Dienstleistungen tätig sein. Der schriftliche Antrag auf Mitgliedschaft ist an den Vorstand unter Beifügung der geforderten Unterlagen zu richten.

Branchenzugehörigkeit
Bewerber um die Mitgliedschaft müssen mindestens 1,5 Jahre einschlägig in der Branche tätig gewesen sein. Bei natürlichen Personen können Ausbildungszeiten mitgerechnet werden, auch die Anerkennung von Tätigkeitsaufstellungen oder -nachweisen ist möglich.

Gewerbeanmeldung
Die Bewerber müssen mit dem Aufnahmeantrag eine Kopie ihrer Gewerbeanmeldung (bzw. bei natürlichen Personen einen Ausbildungsnachweis oder eine Tätigkeitsaufstellung oder einen Tätigkeitsnachweis) vorlegen. Angehörige der anerkannten freien Berufe (z.B. Ingenieurbüros) sind von dieser Forderung ausgenommen.


Junior Mitgliedschaft


Die kostenlose Junior Mitgliedschaft kann von Auszubildenden/Studenten folgender Berufe/Fachrichtung in Anspruch genommen werden: Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungskaufmann/-frau, Studiengang Theater- und Veranstaltungstechnik sowie Studiengang Medientechnik.



Persönliche Mitgliedschaft


Die Persönliche Mitgliedschaft gilt ausschließlich für natürliche Personen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind oder waren. Ein Nachweis der branchennahen Tätigkeit ist nicht notwendig.

Diese Mitgliedschaft erlaubt keine aktive Teilnahme an Arbeitskreisen und nur in Ausnahmen die Nutzung von Vergünstigungen. Welche dies sind, entscheidet der Vorstand jährlich unter Berücksichtigung der allgemeinen Situation des Verbandes.



Fördermitgliedschaft


Fördermitglieder können Unternehmen oder Institutionen werden, die die Kriterien der ordentlichen Mitgliedschaft nicht oder nur teilweise erfüllen, deren Interessen aber mit denen des Verbandes weitgehend übereinstimmen und die bereit sind, ihn nach Kräften zu unterstützen.

Der Vorstand kann im Einzelfall Austauschmitgliedschaften mit verbundenen Verbänden oder Institutionen beschließen.


Ehrenmitgliedschaft


Zu Ehrenmitgliedern können alle juristischen oder natürlichen Personen ernannt werden, die bei der Verfolgung der Vereinsziele Besonderes geleistet haben. Ehrenmitgliedschaften sollen nur in
besonderen Fällen bei Erringung wirklich besonderer Verdienste verliehen werden.


Satzung

Beitragsordnung

Geschäftsordnung


Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft im VPLT?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.


Nicole Weinmann
Administration & Mitgliederverwaltung
E-Mail: nicole.weinmann@vplt.org
Tel: +49 511 27074755

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