VPLT-Artikel

EU-Kommission erweitert und verlängert Beihilfe-Rahmen auf 3 Millionen Euro


Ein wichtiger Schritt für mehr Hilfen für die Veranstaltungswirtschaft ist getan: Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Umfang der befristeten staatlichen Beihilfen zu erweitern und zu verlängern. Ihre maximale Höhe steigt nun auf drei Millionen Euro und dauert erstmal bis zum 30. Juni 2021.



Seit Beginn der Corona-Krise fordert der VPLT Änderungen bei diesem EU-Beihilfe-Rahmen. Randell Greenlee, Bereichsleiter Wirtschaft und Internationales, ist deshalb regelmäßig mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene in Kontakt, wie zum Beispiel Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb. Denn die wichtige Wahrung der gleichen europäischen Wettbewerbsbedingungen erschwerte bisher eine Änderung im Sinne der Unternehmen der Veranstaltungsbranche, die unter der Corona-Krise leiden.

Mehr finanzielle Hilfen für gefährdete Unternehmen
Unsere Forderung bei den Gesprächen: Der EU-Beihilfe-Rahmen sollte statt der bisherigen Höchstgrenzen von 800.000 Euro plus 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen mindestens 5 Millionen Euro betragen. Denn nur mit dieser höheren Summe können finanzielle Hilfen wirklich der Dauer und Höhe der erheblichen Umsatzverluste während der Corona-Krise gerecht werden. Bekräftigt haben wir das jüngst zusammen mit anderen Verbänden in den Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Konjunkturprogramms (Überbrückungshilfen), die wir der Politik ebenfalls überreicht haben.

Erfolgreiche Verhandlungen mit der EU-Kommission
Noch Ende September hatte der VPLT im Auftrag der beteiligten Verbände und der Initiative #AlarmstufeRot einen Brief mit genau diesen Forderungen sowie einen Bericht der besonderen Situation der Veranstaltungswirtschaft an die Kommission geschickt. Gleichzeitig hatten wir andere Verbände aufgefordert, die auf europäische Ebene ebenfalls Lobbyarbeit betreiben, ähnlich aktiv zu werden. In einem Telefonat bestätigte uns dann Margrethe Vestager, dass die Kommission die besondere Situation unseres Wirtschaftszweigs versteht und entsprechend reagieren wird.

Erhöhter EU-Beihilfe-Rahmen
Nun hat die EU dies in einem ersten Schritt getan: Sie hat den EU-Beihilfe-Rahmen auf 3 Millionen Euro angehoben. Das bedeutet: Nach dieser Entscheidung durch die EU kann auch die deutsche Regierung, so wie auch andere Mitgliedstaaten, entsprechend reagieren. Sie kann in einem nächsten Schritt finanzielle Hilfen für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhöhen, so flexibler zur Verfügung stellen und den Firmen mehr Spielraum geben, ihre Geschäftstätigkeit weiter aufrecht zu erhalten.

Gezielte Hilfe
Dazu die EU im Wortlaut: „Durch die heutige Änderung wird die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten eingeführt, Unternehmen zu unterstützen, die im beihilfefähigen Zeitraum durch den COVID-19-Ausbruch Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 erlitten haben. Die Unterstützung erfolgt in der Form eines Beitrags zu einem Teil der Fixkosten des begünstigten Unternehmens, die nicht durch Erlöse gedeckt sind, und kann je Unternehmen bis zu 3 Mio. EUR betragen. Diese befristete Unterstützung soll verhindern, dass sich die Kapitalausstattung der Unternehmen verschlechtert. Sie soll den Unternehmen die Fortführung des Betriebs ermöglichen und eine solide Grundlage für die Erholung von der Krise verschaffen. Auf diese Weise kann Unternehmen, die nachweislich Unterstützung benötigen, gezielter geholfen werden.“

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