Ablauf
Nach Eingang Ihres Aufnahmeantrags werden Sie die Rechnung für die Aufnahmegebühr und den anteiligen Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr erhalten. Die Aufnahmegebühr für die Persönliche Mitgliedschaft beträgt einmalig 55,00 € und der Mitgliedsbeitrag jährlich 105,00 € (siehe Beitragsordnung).
Nach der Zahlung bzw. Einzug der Aufnahmegebühr und des anteiligen Mitgliedsbeitrags gewähren wir der Verbandsöffentlichkeit eine Einspruchsfrist. Dazu wird der Name und Ort des Antragstellers für 14 Tage auf unserer Internetseite unter „Mitglieder im Aufnahmeverfahren“ veröffentlicht. Nach Ablauf der Einspruchsfrist erhalten Die die Aufnahmebestätigung.