VPLT-Artikel

Erläuterung zur Novemberhilfe

Der VPLT und die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft im Aktionsbündnis #AlarmstufeRot haben in den vergangenen zwei Wochen dank zahlreicher Gespräche mit der Regierung viele Verbesserungen für die Veranstaltungsbranche durchsetzen können.

Unser zentrales Ziel ist und bleibt dennoch eine Sonderhilfe, ausschließlich für die Veranstaltungsbranche. Nur sie gewährleistet eine planbare und langfristige Unterstützung und für sie kämpfen wir weiterhin. Relevant für die Berechnung einer solchen Sonderhilfe ist außerdem der gesamte Zeitraum, in der die geschäftliche Tätigkeit verhindert war und ist – also vom März 2020, und je nach Entwicklung, bis weit in das Jahr 2021 und wahrscheinlich teilweise darüber hinaus. Wir fordern sie als Teil der kommenden Überbrückungshilfe III.

Dennoch haben wir auch die Chance genutzt, einzelne Hilfsprogramme im Sinne unserer Mitglieder zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat die Regierung erste Details zur „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ (Novemberhilfe) bekannt gegeben, in der sich unsere Korrekturen wiederfinden. Trotz solcher Teilerfolge müssen wir abwarten, wie sich zum Beispiel die so genannten Vollzugshinweise dieser Hilfen bei den örtlichen Vergabestellen in den jeweiligen Bundesländern gestalten und wie die Behörden sie umsetzen. Nach aktueller Kenntnis soll die “außerordentliche Wirtschaftshilfe” bis zum 20. Dezember 2020 laufen. Wie sie in dieser Zeit tatsächlich dazu beiträgt, unseren Mitgliedern zu helfen, müssen wir nun abwarten.

Auch viele unserer entscheidenden Fragen und Antworten zu den Überbrückungshilfen I und II der Regierung sind weitgehend in die offizielle Verlautbarung der FAQs der Regierung aufgenommen worden. Auch diese Formulierungen der FAQs müssen wir nun erneut genauer anschauen und ihre erfolgreiche Umsetzung abwarten.

Solche Teilerfolge sind ein positives Zeichen und erste Hilfe für Unternehmer und SEU´s in Not.

Fragen und Antworten zu den Novemberhilfen

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