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Bundesprogramm – Ausbildungsplätze sichern


Die im Koalitionsbeschluss vom 3. Juni 2020 vorgesehene Förderung neuer Ausbildungsverträge soll mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umgesetzt werden. Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind und hat folgende Ziele:


Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.

Zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
Alternativ zur Ausbildungsprämie gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.

Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, welche wie folgt ausbilden:

in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.

Hinweis: Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.

Die Antragstellung ist ab sofort bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit möglich. Detaillierte Informationen zu der Antragstellung sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

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