VPLT-Artikel

BREXIT: Neue gesetzliche Vorgaben für Hersteller und Händler

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU schafft ab sofort zusätzliche bürokratische Hürden für den Warenexport und -import von Unternehmen. Das betrifft natürlich auch einige unserer Mitglieder. Die Rahmenbedingungen für den Warenverkehr von der EU nach Großbritannien (GB) beziehungsweise United Kingdom (UK) werden nun immer klarer.


Durch das „Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits“ werden rechtlich komplexe Regelungen für den Handel in den nun unterschiedlichen Wirtschaftsräumen geschaffen.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir die Informationen zu den wichtigsten Änderungen in folgendem Dokument für Sie zusammengefasst.


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