Members only
Der Bereich für Ordentliche Mitglieder und Angeschlossene Mitglieder im VPLT.
Beitragsordnung
Beitragsordnung:
(gem. Beschluss der Mitgliedschaft vom Nov./Dez. 2006- vgl. § 6 d. Beitragsordnung)
§ 1 Allgemeines
Der VPLT - Verband für Professionelle Licht- und Tontechnik e.V. gibt sich die folgende Beitragsordnung.
§ 2 Mitgliedergruppen
Die Beitragsordnung unterscheidet zwischen folgenden Mitgliedergruppen:
1. Ordentliche Mitglieder
2. Fördermitglieder
3. Angeschlossene Mitglieder
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
6. Ehrenmitglieder
7. Austauschmitglieder
§ 3 Erhebung der Beiträge
Für alle Mitgliedergruppen werden die Beiträge jährlich zum Jahresbeginn erhoben. Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres in den Verband eintreten, zahlen für das Aufnahmejahr die anteiligen Beiträge ab dem Monat ihrer Aufnahme.
§ 4 Aufnahmegebühren
Neben den Jahresbeiträgen werden Aufnahmegebühren erhoben.
§ 5 Beiträge und Aufnahmegebühren
Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren für die einzelnen Mitgliedergruppen betragen:
1. Ordentliche Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag der Ordentlichen Mitglieder gliedert sich in 2 Teile:
a) Grundbeitrag - zu entrichten von allen Ordentlichen Mitgliedern
Der Grundbeitrag beträgt pro Jahr:595,00 €
b) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag zu entrichten nach der folgenden Umsatzstaffel:
Jahresumsatz:
bis0,25 Mio. Euro Jahresumsatz./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
( Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)
bis0,5 Mio. Euro Jahresumsatz:kein Aufschlag
über0,5 Mio. Euro Jahresumsatz:+30%=178,50 € Aufschlag
über1,0 Mio. Euro Jahresumsatz:+50%=297,50 € Aufschlag
über2,5 Mio. Euro Jahresumsatz:+70%=416,50 € Aufschlag
über3,5 Mio. Euro Jahresumsatz:+100%=595,00 € Aufschlag
über5,0 Mio. Euro Jahresumsatz:+150%=892,50 € Aufschlag
über10,0 Mio. Euro Jahresumsatz:+200%=1.190,00 € Aufschlag
keine Umsatzmeldung: Höchstbeitrag:+200%=1.190.00 € Aufschlag
Zugrunde gelegt wird jeweils der Vorjahres-Gesamtumsatz des Mitglieds-unternehmens. Der Vorstand ist berechtigt, bei Zweifeln über die Umsatzangabe eine Bestätigung des Steuerberaters des betroffenen Mitglieds zu verlangen.
Aufnahmegebühr: Für Ordentliche Mitglieder beträgt die Aufnahmegebühr:
einmalig 160,00 €
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
2. Fördermitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt pauschal pro Jahr:
595,00 €
Die Aufnahmegebühr für Fördermitglieder beträgt 260,00 €
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
3. Angeschlossene Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Angeschlossene Mitglieder beträgt:
125,00 €
Für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“ gilt ein eigener Beitrag (vgl. Pkt. 4).
Die Aufnahmegebühr für Angeschlossene Mitglieder beträgt 55,00 €
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“, beträgt:
Jeweiliger Jahresbeitrag, der im Jahr der Aufnahme für die Angeschlossenen Mitglieder festgelegt war.
Die Aufnahmegebühr ist jeweils die gleiche wie für die Angeschlossenen Mitglieder (vgl. Pkt. 3).
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
Für Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche ist dieMitgliedschaft kostenlos.
6. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder und ihre Firmen werden vom Mitgliedsbeitrag freigestellt.
7. Austauschmitglieder
Austauschmitgliedschaften sind für beide beteiligten Parteien beitragsfrei.
§ 6 Änderungen der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wird durch die Jahreshauptversammlung (JHV) des VPLT e.V. beschlossen. Die JHV befugt den Vorstand, Änderungen der Beitragsordnung durch einstimmigen Beschluss vorzunehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliedschaft bekannt zu geben und treten 4 Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern kein
schriftlicher Widerspruch von mindestens 5% der Ordentlichen Mitglieder erfolgt. Im Falle eines Widerspruchs sind die Änderungen bis zur nächsten JHV auszusetzen.
§ 7 Beitragszahlung
Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Beitragszahlung verpflichtet. Alles Weitere regelt die Satzung des VPLT e.V.
Alle VPLT-Beiträge auf einen Blick:
1. Ordentliche Mitglieder
a) Grundbeitrag pro Jahr:595,00 €
b) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag zu entrichten nach
der folgenden Umsatzstaffel:
Jahresumsatz:
bis0,25 Mio. Euro Jahresumsatz./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
(Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)
bis0,5 Mio. Euro Jahresumsatz:kein Aufschlag
über0,5Mio. Euro Jahresumsatz:+30% 178,50 €Aufschlag
über1,0 Mio. Euro Jahresumsatz:+50% 297,50 €Aufschlag
über2,5 Mio. Euro Jahresumsatz:+70% 416,50 €Aufschlag
über3,5Mio. Euro Jahresumsatz+100% 595,00 €Aufschlag
über5,0 Mio. Euro Jahresumsatz:+150% 892,50 €Aufschlag
über10,0Mio. Euro Jahresumsatz:+200% 1.190,00 €Aufschlag
keine Umsatzmeldung:Höchstbeitrag:+200% 1.190,00 €Aufschlag
Aufnahmegebühr: einmalig 160,00 €
2. Fördermitglieder
pauschal pro Jahr: 595,00 €
Aufnahmegebühr:260,00 €
3. Angeschlossene Mitglieder
Jahresbeitrag125,00 €
Aufnahmegebühr55,00 €
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
Jahresbeitrag: wie Angeschlossene Mitglieder zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Aufnahmegebühr: wie Angeschlossene Mitglieder
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
- beitragsfrei
6. Ehrenmitglieder
- beitragsfrei
7. Austauschmitglieder
- beitragsfrei
Beitragserhöhungen:
Initiativanträge zur Beitragshöhe werden für die JHV zugelassen.
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