Beitragsordnung

Beitragsordnung
(gem. Beschluss des Vorstandes vom Juli 2012 - vgl. § 6 d. Beitragsordnung)


§ 1 Allgemeines

Der VPLT - Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. gibt sich die folgende Beitragsordnung.


§ 2 Mitgliedergruppen

Die Beitragsordnung unterscheidet zwischen folgenden Mitgliedergruppen:

1. Ordentliche Mitglieder
2. Fördermitglieder
3. Angeschlossene Mitglieder
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
6. Ehrenmitglieder
7. Austauschmitglieder


§ 3 Erhebung der Beiträge

Für alle Mitgliedergruppen werden die Beiträge jährlich zum Jahresbeginn erhoben. Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres in den Verband eintreten, zahlen für das Aufnahmejahr die anteiligen Beiträge ab dem Monat ihrer Aufnahme.


§ 4 Aufnahmegebühren

Neben den Jahresbeiträgen werden Aufnahmegebühren erhoben.


§ 5 Beiträge und Aufnahmegebühren

Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren für die einzelnen Mitgliedergruppen betragen:


1. Ordentliche Mitglieder

Der Mitgliedsbeitrag der Ordentlichen Mitglieder gliedert sich in 2 Teile:

1.1) Grundbeitrag - zu entrichten von allen Ordentlichen Mitgliedern

Der Grundbeitrag beträgt pro Jahr:  595,00 Euro


1.2) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag nach
     der folgenden Umsatzstaffel zu entrichten:


bis       0,25   Mio. Euro Jahresumsatz      ./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
                                     ( Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)

bis  0,5   Mio. Euro Jahresumsatz:  kein Aufschlag
über  0,5   Mio. Euro Jahresumsatz: +  30%=  178,50 Euro Aufschlag
über  1,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +  50%=  297,50 Euro Aufschlag
über 2,5   Mio. Euro Jahresumsatz: +  70%=  416,50 Euro Aufschlag
über 3,5   Mio. Euro Jahresumsatz: +100%=  595,00 Euro Aufschlag
über 5,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +150%=  892,50 Euro Aufschlag
über 10,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +200%= 1.190,00 Euro Aufschlag

keine Umsatzmeldung:  Höchstbeitrag: +200%=  1.190,00 Euro Aufschlag

Zugrunde gelegt wird jeweils der Vorjahres-Gesamtumsatz des Mitgliedsunternehmens. Der Vorstand ist berechtigt, bei Zweifel über die Umsatzangabe eine Bestätigung des Steuerberaters des betroffenen Mitglieds zu verlangen.

Aufnahmegebühr für Ordentliche Mitglieder:   Einmalig 160,00 Euro

Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.


2. Fördermitglieder

Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt pauschal pro Jahr: 595,00 Euro

Aufnahmegebühr für Fördermitglieder:  Einmalig  260,00 Euro

Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.


3. Angeschlossene Mitglieder

Angeschlossene Mitglieder können nur Mitglieder sein, die die Voraussetzungen gem. VPLT-Satzung erfüllen und deren Jahresumsatz weniger als  250.000,00 Euro beträgt.

Der Jahresbeitrag für Angeschlossene Mitglieder beträgt 125,00 Euro

Für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“ gilt ein eigener Beitrag (vgl. Pkt. 4).

Die Aufnahmegebühr für Angeschlossene Mitglieder beträgt: Einmalig 55,00 Euro

Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.


4. Passive Angeschlossene Mitglieder

Der Jahresbeitrag für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“, beträgt: 
Jeweiliger Jahresbeitrag, der im Jahr der Aufnahme für die Angeschlossenen Mitglieder festgelegt war.

Die Aufnahmegebühr ist jeweils die gleiche wie für die Angeschlossenen Mitglieder
(vgl. Pkt. 3).


5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche

Für Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche ist die  Mitgliedschaft kostenlos.


6. Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder und ihre Firmen werden vom Mitgliedsbeitrag freigestellt.


7. Austauschmitglieder

Austauschmitgliedschaften sind für beide beteiligten Parteien beitragsfrei.


§ 6 Änderungen der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wird durch die Jahreshauptversammlung (JHV) des VPLT e.V. beschlossen. Die JHV befugt den Vorstand, Änderungen der Beitragsordnung durch einstimmigen Beschluss vorzunehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliedschaft bekannt zu geben und treten 4 Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern kein
schriftlicher Widerspruch von mindestens 5% der Ordentlichen Mitglieder erfolgt. Im Falle eines Widerspruchs sind die Änderungen bis zur nächsten JHV auszusetzen.


§ 7 Beitragszahlung

Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Beitragszahlung verpflichtet. Alles Weitere regelt die Satzung des VPLT e.V.


Langenhagen, 04. Juli 2012

Der Vorstand 



Alle VPLT-Beiträge auf einen Blick:

1. Ordentliche Mitglieder

a) Grundbeitrag  pro Jahr:   595,00 Euro
b) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag zu entrichten nach
    der folgenden Umsatzstaffel:

Jahresumsatz

bis        0,25  Mio. Euro Jahresumsatz      ./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
                              (Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)
bis 0,5   Mio. Euro Jahresumsatz: kein Aufschlag
über 0,5   Mio. Euro Jahresumsatz: +30%     178,50 Euro Aufschlag
über 1,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +50%     297,50 Euro Aufschlag
über 2,5   Mio. Euro Jahresumsatz: +70%     416,50 Euro Aufschlag
über 3,5   Mio. Euro Jahresumsatz +100%     595,00 Euro Aufschlag
über 5,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +150%     892,50 Euro Aufschlag
über      10,0   Mio. Euro Jahresumsatz: +200%  1.190,00 Euro Aufschlag
keine Umsatzmeldung:  Höchstbeitrag: +200%  1.190,00 Euro Aufschlag

Aufnahmegebühr: einmalig  160,00 Euro

2. Fördermitglieder

pauschal pro Jahr:   595,00 Euro
Aufnahmegebühr:    260,00 Euro

3. Angeschlossene Mitglieder

Jahresbeitrag        125,00 Euro
Aufnahmegebühr    55,00 Euro
                                                                   
4. Passive Angeschlossene Mitglieder

Jahresbeitrag: wie Angeschlossene Mitglieder zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Aufnahmegebühr:    wie Angeschlossene Mitglieder

5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche

 - beitragsfrei

6. Ehrenmitglieder

- beitragsfrei

7. Austauschmitglieder

- beitragsfrei



Beitragserhöhungen: Initiativanträge zur Beitragshöhe werden für die JHV zugelassen.


Beitragserhöhungen:

Initiativanträge zur Beitragshöhe werden für die JHV zugelassen.