Beitragsordnung
Beitragsordnung
(gem. Beschluss des Vorstandes vom Juli 2012 - vgl. § 6 d. Beitragsordnung)
§ 1 Allgemeines
Der VPLT - Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. gibt sich die folgende Beitragsordnung.
§ 2 Mitgliedergruppen
Die Beitragsordnung unterscheidet zwischen folgenden Mitgliedergruppen:
1. Ordentliche Mitglieder
2. Fördermitglieder
3. Angeschlossene Mitglieder
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
6. Ehrenmitglieder
7. Austauschmitglieder
§ 3 Erhebung der Beiträge
Für alle Mitgliedergruppen werden die Beiträge jährlich zum Jahresbeginn erhoben. Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres in den Verband eintreten, zahlen für das Aufnahmejahr die anteiligen Beiträge ab dem Monat ihrer Aufnahme.
§ 4 Aufnahmegebühren
Neben den Jahresbeiträgen werden Aufnahmegebühren erhoben.
§ 5 Beiträge und Aufnahmegebühren
Die Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren für die einzelnen Mitgliedergruppen betragen:
1. Ordentliche Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag der Ordentlichen Mitglieder gliedert sich in 2 Teile:
1.1) Grundbeitrag - zu entrichten von allen Ordentlichen Mitgliedern
Der Grundbeitrag beträgt pro Jahr: 595,00 Euro
1.2) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag nach
der folgenden Umsatzstaffel zu entrichten:
bis 0,25 Mio. Euro Jahresumsatz ./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
( Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)
bis 0,5 Mio. Euro Jahresumsatz: kein Aufschlag
über 0,5 Mio. Euro Jahresumsatz: + 30%= 178,50 Euro Aufschlag
über 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz: + 50%= 297,50 Euro Aufschlag
über 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz: + 70%= 416,50 Euro Aufschlag
über 3,5 Mio. Euro Jahresumsatz: +100%= 595,00 Euro Aufschlag
über 5,0 Mio. Euro Jahresumsatz: +150%= 892,50 Euro Aufschlag
über 10,0 Mio. Euro Jahresumsatz: +200%= 1.190,00 Euro Aufschlag
keine Umsatzmeldung: Höchstbeitrag: +200%= 1.190,00 Euro Aufschlag
Zugrunde gelegt wird jeweils der Vorjahres-Gesamtumsatz des Mitgliedsunternehmens. Der Vorstand ist berechtigt, bei Zweifel über die Umsatzangabe eine Bestätigung des Steuerberaters des betroffenen Mitglieds zu verlangen.
Aufnahmegebühr für Ordentliche Mitglieder: Einmalig 160,00 Euro
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
2. Fördermitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt pauschal pro Jahr: 595,00 Euro
Aufnahmegebühr für Fördermitglieder: Einmalig 260,00 Euro
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
3. Angeschlossene Mitglieder
Angeschlossene Mitglieder können nur Mitglieder sein, die die Voraussetzungen gem. VPLT-Satzung erfüllen und deren Jahresumsatz weniger als 250.000,00 Euro beträgt.
Der Jahresbeitrag für Angeschlossene Mitglieder beträgt 125,00 Euro
Für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“ gilt ein eigener Beitrag (vgl. Pkt. 4).
Die Aufnahmegebühr für Angeschlossene Mitglieder beträgt: Einmalig 55,00 Euro
Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn des Aufnahmeverfahrens durch Einreichung des Aufnahmeantrages fällig.
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Mitglieder mit dem Status „Passives Angeschlossenes Mitglied“, beträgt:
Jeweiliger Jahresbeitrag, der im Jahr der Aufnahme für die Angeschlossenen Mitglieder festgelegt war.
Die Aufnahmegebühr ist jeweils die gleiche wie für die Angeschlossenen Mitglieder
(vgl. Pkt. 3).
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
Für Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche ist die Mitgliedschaft kostenlos.
6. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder und ihre Firmen werden vom Mitgliedsbeitrag freigestellt.
7. Austauschmitglieder
Austauschmitgliedschaften sind für beide beteiligten Parteien beitragsfrei.
§ 6 Änderungen der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wird durch die Jahreshauptversammlung (JHV) des VPLT e.V. beschlossen. Die JHV befugt den Vorstand, Änderungen der Beitragsordnung durch einstimmigen Beschluss vorzunehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliedschaft bekannt zu geben und treten 4 Wochen nach Bekanntgabe in Kraft, sofern kein
schriftlicher Widerspruch von mindestens 5% der Ordentlichen Mitglieder erfolgt. Im Falle eines Widerspruchs sind die Änderungen bis zur nächsten JHV auszusetzen.
§ 7 Beitragszahlung
Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Beitragszahlung verpflichtet. Alles Weitere regelt die Satzung des VPLT e.V.
Langenhagen, 04. Juli 2012
Der Vorstand
Alle VPLT-Beiträge auf einen Blick:
1. Ordentliche Mitglieder
a) Grundbeitrag pro Jahr: 595,00 Euro
b) umsatzabhängiger Beitragsteil - zusätzlich zum Grundbeitrag zu entrichten nach
der folgenden Umsatzstaffel:
Jahresumsatz
bis 0,25 Mio. Euro Jahresumsatz ./. 25% Nachlass vom Grundbeitrag
(Bescheinigung durch Steuerberater o.ä. erforderlich)
bis 0,5 Mio. Euro Jahresumsatz: kein Aufschlag
über 0,5 Mio. Euro Jahresumsatz: +30% 178,50 Euro Aufschlag
über 1,0 Mio. Euro Jahresumsatz: +50% 297,50 Euro Aufschlag
über 2,5 Mio. Euro Jahresumsatz: +70% 416,50 Euro Aufschlag
über 3,5 Mio. Euro Jahresumsatz +100% 595,00 Euro Aufschlag
über 5,0 Mio. Euro Jahresumsatz: +150% 892,50 Euro Aufschlag
über 10,0 Mio. Euro Jahresumsatz: +200% 1.190,00 Euro Aufschlag
keine Umsatzmeldung: Höchstbeitrag: +200% 1.190,00 Euro Aufschlag
Aufnahmegebühr: einmalig 160,00 Euro
2. Fördermitglieder
pauschal pro Jahr: 595,00 Euro
Aufnahmegebühr: 260,00 Euro
3. Angeschlossene Mitglieder
Jahresbeitrag 125,00 Euro
Aufnahmegebühr 55,00 Euro
4. Passive Angeschlossene Mitglieder
Jahresbeitrag: wie Angeschlossene Mitglieder zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Aufnahmegebühr: wie Angeschlossene Mitglieder
5. Auszubildende und Studenten in der Medien- und Veranstaltungsbranche
- beitragsfrei
6. Ehrenmitglieder
- beitragsfrei
7. Austauschmitglieder
- beitragsfrei
Beitragserhöhungen: Initiativanträge zur Beitragshöhe werden für die JHV zugelassen.
Beitragserhöhungen:
Initiativanträge zur Beitragshöhe werden für die JHV zugelassen.
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