Neue Beitragsordnung.
06.August 2012
Die am 04. Juli 2012 vom Vorstand beschlossene und am 05. Juli den Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung vorgestellte Beitragsordnung ist ab sofort gültig.
Wir freuen uns, dass die Beiträge unverändert bleiben und zukünftig die (oft als ungerecht empfundene) Trennung sogenannter "kleinen Firmen" durch Änderung der Kriterien beseitigt wurde. Diese Änderung legt fest, dass unabhängig von der Gesellschaftsform bei einem Umsatz gleich oder größer 250.000 € nur eine OM-Mitgliedschaft möglich ist. Bei einer GmbH oder AG gilt dies unverändert. sr
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